Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) – B2B

  1. Gel­tungs­be­reich
    Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) gel­ten für sämt­li­che Geschäfts­be­zie­hun­gen zwischen

Patrick Hüter, Frei­be­ruf­ler
Kley­er­stra­ße 80b
60326 Frank­furt am Main

(nach­fol­gend „Auf­trag­neh­mer“)

und sei­nen Auftraggebern.

Die AGB gel­ten aus­schließ­lich gegen­über Unter­neh­mern im Sin­ne des § 14 BGB. Ent­ge­gen­ste­hen­de, abwei­chen­de oder ergän­zen­de All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen des Auf­trag­ge­bers wer­den nicht Ver­trags­be­stand­teil, es sei denn, ihrer Gel­tung wur­de aus­drück­lich in Text­form (z. B. per E‑Mail) zugestimmt.


  1. Ver­trags­schluss
    Die Buchung von Semi­na­ren, Work­shops, Pro­jek­ten oder Bera­tungs­leis­tun­gen erfolgt über das Online-For­mu­lar, per E‑Mail oder durch einen geson­der­ten schrift­li­chen Ver­trag. Mit der Buchung gibt der Auf­trag­ge­ber ein ver­bind­li­ches Ange­bot ab. Der Ver­trag kommt mit der schrift­li­chen oder elek­tro­ni­schen Bestä­ti­gung durch den Auf­trag­neh­mer zustande.

Die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten erfolgt aus­schließ­lich zur Ver­trags­durch­füh­rung und im Ein­klang mit der Daten­schutz­er­klä­rung des Auftragnehmers.


  1. Leis­tungs­um­fang bei Pro­jek­ten
    Ändert sich im Ver­lauf eines Pro­jek­tes der Umfang der ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen (z. B. Anzahl von Bera­tungs- oder Work­shop­ta­gen), so wird der tat­säch­lich erbrach­te Leis­tungs­um­fang abge­rech­net. Ände­run­gen des Leis­tungs­um­fangs bedür­fen der vor­he­ri­gen Abstim­mung in Text­form (z. B. per E‑Mail).


  1. Ver­gü­tung und Fäl­lig­keit
    Sofern nicht anders ver­ein­bart, sind Rech­nun­gen inner­halb von 14 Tagen nach Rech­nungs­da­tum ohne Abzug zur Zah­lung fäl­lig. Maß­geb­lich ist der Zah­lungs­ein­gang auf dem ange­ge­be­nen Konto.

Bei Zah­lungs­ver­zug gel­ten die gesetz­li­chen Ver­zugs­zin­sen gemäß § 288 Abs. 2 BGB.


  1. Stor­nie­rung durch den Auf­trag­ge­ber
    Eine Stor­nie­rung von Semi­na­ren oder Work­shops ist nur in Text­form möglich.

Bei einer Stor­nie­rung bis 30 Kalen­der­ta­ge vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn wer­den 50 % des ver­ein­bar­ten Hono­rars als Aus­fall­ho­no­rar fäl­lig.
Bei einer Stor­nie­rung inner­halb von 30 Kalen­der­ta­gen vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn wird das vol­le Hono­rar fällig.

Dem Auf­trag­ge­ber bleibt aus­drück­lich der Nach­weis vor­be­hal­ten, dass kein oder ein wesent­lich gerin­ge­rer Scha­den ent­stan­den ist.

Eine ein­ma­li­ge Ter­min­ver­schie­bung ist nach vor­he­ri­ger Abstim­mung bis spä­tes­tens 30 Kalen­der­ta­ge vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn möglich.


  1. Absa­ge durch den Auf­trag­neh­mer / Ersatz­re­fe­rent
    Der Auf­trag­neh­mer ist berech­tigt, Leis­tun­gen aus wich­ti­gem Grund (z. B. Krank­heit, höhe­re Gewalt oder sons­ti­ge nicht vor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se) abzu­sa­gen. Bereits geleis­te­te Zah­lun­gen wer­den unver­züg­lich erstattet.

Wei­ter­ge­hen­de Scha­dens­er­satz­an­sprü­che bestehen nur bei vor­sätz­li­chem oder grob fahr­läs­si­gem Ver­hal­ten des Auf­trag­neh­mers. Bei Aus­fall des Auf­trag­neh­mers ist die­ser berech­tigt, einen fach­lich gleich­wer­ti­gen Ersatz­re­fe­ren­ten einzusetzen.


  1. Teil­nah­me und Eigen­ver­ant­wor­tung
    Die Teil­nah­me an Semi­na­ren, Work­shops und sons­ti­gen Ange­bo­ten erfolgt auf eige­ne Ver­ant­wor­tung. Die ange­bo­te­nen Leis­tun­gen stel­len kei­ne medi­zi­ni­sche, the­ra­peu­ti­sche oder psy­cho­lo­gi­sche Behand­lung dar und erset­zen die­se nicht.

Teil­neh­men­de sind ver­pflich­tet, ihre kör­per­li­chen und psy­chi­schen Vor­aus­set­zun­gen eigen­ver­ant­wort­lich zu prü­fen und gege­be­nen­falls vor Teil­nah­me ärzt­li­chen Rat einzuholen.


  1. Haf­tung
    Der Auf­trag­neh­mer haf­tet unein­ge­schränkt bei Vor­satz, gro­ber Fahr­läs­sig­keit sowie bei Ver­let­zung von Leben, Kör­per oder Gesundheit.

Bei leicht fahr­läs­si­ger Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten (Kar­di­nal­pflich­ten) ist die Haf­tung auf den ver­trags­ty­pi­schen, vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt. Im Übri­gen ist die Haf­tung für leich­te Fahr­läs­sig­keit ausgeschlossen.

Eine Haf­tung für Schä­den im Zusam­men­hang mit der An- und Abrei­se sowie für Hand­lun­gen Drit­ter ist ausgeschlossen.


  1. Foto‑, Audio- und Video­auf­nah­men
    Audio- und Video­auf­nah­men durch Teil­neh­men­de sind nur mit vor­he­ri­ger aus­drück­li­cher Zustim­mung des Auf­trag­neh­mers in Text­form zuläs­sig. Pri­va­te Fotos dür­fen ange­fer­tigt wer­den; eine Ver­öf­fent­li­chung bedarf der vor­he­ri­gen Zustim­mung des Auftragnehmers.

Foto‑, Audio- oder Video­auf­nah­men durch den Auf­trag­neh­mer erfol­gen aus­schließ­lich auf Grund­la­ge einer geson­der­ten Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Per­so­nen gemäß den Vor­ga­ben der DSGVO.


  1. Urhe­ber­recht und Nut­zungs­rech­te
    Sämt­li­che Semi­nar­un­ter­la­gen, Inhal­te, Vide­os und Mate­ria­li­en sind urhe­ber­recht­lich geschützt. Eine Wei­ter­ga­be, Ver­viel­fäl­ti­gung, Ver­öf­fent­li­chung oder Nut­zung für eige­ne Ver­an­stal­tun­gen oder sons­ti­ge Zwe­cke ist ohne vor­he­ri­ge schrift­li­che Zustim­mung des Auf­trag­neh­mers unzulässig.

Eine Über­tra­gung von Nut­zungs­rech­ten fin­det nicht statt.


  1. Schluss­be­stim­mun­gen
    Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Gerichts­stand ist – soweit gesetz­lich zuläs­sig – Frank­furt am Main.

Ände­run­gen und Ergän­zun­gen die­ser AGB bedür­fen der Text­form. Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser AGB ganz oder teil­wei­se unwirk­sam sein oder wer­den, bleibt die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen unberührt.