Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

-AGB für Ver­brau­cher (Pri­vat­kun­den) wei­ter unten-

AGB für Unternehmen

  • 1 Gegen­stand

Für die Geschäfts­be­zie­hung zwi­schen Patrick Hüter (nach­fol­gend bezeich­net als “Refe­rent”) und den Kunden/Booker von Semi­na­ren und Work­shops (nach­fol­gend bezeich­net als “Kun­de”), gel­ten aus­schließ­lich die nach­fol­gen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) in ihrer zum Zeit­punkt der Buchung gül­ti­gen Fas­sung. Abwei­chen­de Bedin­gun­gen des Teil­neh­mers erkennt der Ver­an­stal­ter nicht an, außer der Refe­rent stimmt die­sen aus­drück­lich schrift­lich zu.

 

  • 2 Anmel­dung und Vertragsschluss

Die Anmel­dung erfolgt über das For­mu­lar auf der Web­sei­te oder per E‑Mail. Mit der Anmel­dung gibt der Kun­de sein Ein­ver­ständ­nis zur Spei­che­rung der Daten und erklärt sich bis auf Wider­ruf bereit, E‑Mails vom Refe­rent zu erhal­ten. Nach erfolg­ter Anmel­dung über­sen­de ich Ihnen eine E‑Mail, die den Ein­gang Ihrer Buchung bei mir bestä­tigt und deren Ein­zel­hei­ten auf­führt. Der Ver­trag kommt zwi­schen dem Refe­rent und dem Kun­den zustande.

 

Der Ver­trag kommt zustan­de mit:

Patrick Hüter (Frei­be­ruf­ler)

Hil­de­brand­stra­ße 4

67069 Lud­wigs­ha­fen

 

  • 3 Zah­lung und Fälligkeit

Das Hono­rar wird 14 Tage nach der Rech­nungs­stel­lung fäl­lig. Ent­schei­dend ist der Geld­ein­gang auf dem genann­ten Bank­kon­to. Maß­geb­lich für die Rech­nungs­stel­lung sind die zur Zeit der Bestel­lung auf dem Ange­bot ange­ge­be­nen Preise.

Die Kos­ten für die als „Prä­ven­ti­ons­kurs nach §20 PräVG” gekenn­zeich­ne­ten Kur­se kön­nen von den Kran­ken­kas­sen bis zu 80% für Erwach­se­ne über­nom­men wer­den. Bit­te erkun­di­gen Sie sich vor Kurs­be­ginn bei Ihrer Kran­ken­kas­se. Der Ver­an­stal­ter über­nimmt kei­ne Garan­tie für die tat­säch­li­che Über­nah­me eines Teil­be­tra­ges der Kos­ten eines Prä­ven­ti­ons­kur­ses durch die Kran­ken­kas­sen. Über die Teil­nah­me an Prä­ven­ti­ons­kur­sen wird beim letz­ten Kurs­ter­min und nach erfolg­ter Bezah­lung der Kurs­ge­bühr eine Teil­nah­me­be­stä­ti­gung zur Vor­la­ge bei den Kran­ken­kas­sen durch den Ver­an­stal­ter aus­ge­stellt. Vor­aus­set­zung ist eine Teil­nah­me von min­des­tens 80 % am Kurs.

 

  • 4 Stor­nie­rung
  1. Stor­nie­rung von Workshops/Seminaren

Bei Absa­ge der Ver­an­stal­tung von Sei­ten des Kun­den bis 30 Kalen­der­ta­ge vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn sind 50% des ver­ein­bar­ten Hono­rars als Aus­fall­ho­no­rar fäl­lig. Erfolgt die Absa­ge inner­halb die­ser 30 Kalen­der­ta­ge vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn, so ist der vol­le Hono­rar­be­trag zuzüg­lich ggf. anfal­len­den Mehr­wert­steu­er fäl­lig. Eine Ver­schie­bung des Ter­mins ist nach Rück­spra­che und Mög­lich­keit bis 30 Kalen­der­ta­gen vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn möglich.

 

  • 5 Absa­ge durch den Ver­an­stal­ter und Aus­fall des Referenten

Aus gewich­ti­gen Grün­den (wie z.B. Aus­fall des Refe­ren­ten durch Unfall oder Krank­heit) kann das Semi­nar vom Refe­ren­ten abge­sagt wer­den. Die Absa­ge erfolgt schrift­lich, per E‑Mail oder tele­fo­nisch. Bereits erfolg­te Zah­lun­gen wer­den durch den Refe­ren­ten unver­züg­lich zurück­ge­zahlt. Wei­te­re Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Kun­den kön­nen nicht gel­tend gemacht wer­den. Im Fal­le einer Erkran­kung des Refe­ren­ten oder ande­rer nicht vor­her­seh­ba­rer Ereig­nis­se, die den Ein­satz des ange­ge­be­nen Refe­ren­ten unmög­lich machen, ist der Refe­rent ermäch­tigt, einen ande­ren, qua­li­fi­zier­ten Refe­rent für das betrof­fe­ne Semi­nar einzusetzen.

 

  • 6 Teil­nah­me­vor­aus­set­zun­gen

Für die Teil­nah­me an unse­ren Semi­na­ren und Work­shops wird ein sta­bi­ler psy­chi­scher und phy­si­scher Zustand der Teil­neh­mer vor­aus­ge­setzt. Wenn sich ein/e Teilnehmer*in zu der Zeit oder in ver­gan­ge­ner Zeit in psy­cho­lo­gi­scher und/oder psych­ia­tri­scher Behand­lung befin­det oder befun­den hat, so ist eine Teil­nah­me am Semi­nar nicht mög­lich. Teilnehmer*innen wer­den hier­mit dar­auf hin­ge­wie­sen, sich gege­be­nen­falls ärzt­lich rück­zu­ver­si­chern, ob das von Ihnen gewähl­te Ange­bot für Ihren kör­per­li­chen und see­li­schen Gesund­heits­zu­stand geeig­net ist.

 

  • 7 Haf­tung

Grund­sätz­lich neh­men Kun­den und deren Teilnehmer*innen auf eige­ne Ver­ant­wor­tung an den Ange­bo­ten teil.

Für Schä­den jed­we­der Art, die Teilnehmer*innen durch nicht anwei­sungs­ge­mä­ße und inkor­rek­te Durch­füh­rung von Maß­nah­men und Übun­gen im Rah­men der Ange­bo­te (Kur­se) des Ver­an­stal­ters ent­ste­hen, über­nimmt der Ver­an­stal­ter kei­ne Haf­tung. Bei Zuwi­der­hand­lun­gen gegen aus­drück­li­che Anwei­sun­gen der Kurs­lei­tung im Rah­men der Kurs­durch­füh­rung ent­fällt jeg­li­cher Haf­tungs­an­spruch. Für Schä­den, die Teil­neh­mern von Drit­ten oder auch wäh­rend der An- und Abrei­se zu Kurs­an­ge­bo­ten ent­ste­hen, über­nimmt der Refe­rent eben­falls kei­ne Haftung.

 

  • 8 Foto‑, Audio- und Video-Aufnahmen

Der/die Teilnehmer*in darf Audio- und Video­auf­nah­men des Seminars/Workshops nur dann anfer­ti­gen, wenn der Ver­an­stal­ter den Auf­nah­men vor­her aus­drück­lich schrift­lich zuge­stimmt hat. Pri­va­te Fotos dür­fen ange­fer­tigt wer­den, jedoch ist eine Ver­öf­fent­li­chung jeg­li­cher Auf­nah­men nur mit schrift­li­cher Geneh­mi­gung des Ver­an­stal­ters gestat­tet. Dabei sind die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Rech­te am eige­nen Bild zu beach­ten. In den Semi­na­ren und Work­shops wer­den zum Teil Foto‑, Audio‑, und Video­auf­nah­men durch den Refe­ren­ten oder durch von die­sem dazu berech­tig­ten Per­so­nen ange­fer­tigt. Mit der Teil­nah­me am Semi­nar oder Work­shop erteilt der/die Teilnehmer*in die Geneh­mi­gung zur zeit­lich und ört­lich unbe­schränk­ten Nut­zung und Ver­wer­tung die­ser Auf­nah­men. Ein Anspruch auf Pro­vi­si­on oder ande­re Zah­lun­gen wird grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen. Bei Fra­gen zu den Foto‑, Audio‑, und Video-Auf­nah­men wen­den Sie sich bit­te im Vor­feld an den Referenten.

 

  • 9 Semi­nar­un­ter­la­gen und Webseite

Die Semi­nar­un­ter­la­gen, Vide­os, Inhal­te der Web­sei­te, usw. dür­fen ohne aus­drück­li­che und schrift­li­che Geneh­mi­gung weder ganz noch in Tei­len in irgend­ei­ner Form wei­ter­ge­ge­ben, ver­öf­fent­licht, ver­viel­fäl­tigt oder für eige­ne Semi­na­re oder ande­re Ver­an­stal­tun­gen ver­wen­det werden.

 

  • 10 Schluss­be­stim­mun­gen

Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen ganz oder teil­wei­se unwirk­sam sein oder wer­den, blei­ben die übri­gen Bestim­mun­gen gül­tig. Abwei­chen­de, ent­ge­gen­ste­hen­de oder ergän­zen­de AGB wer­den nicht Ver­trags­be­stand­teil, es sei denn, ihre Gel­tung wird aus­drück­lich schrift­lich ver­ein­bart. Zusätz­li­che Ver­ein­ba­run­gen bedür­fen der Schriftform.

 AGB für Ver­brau­cher (Pri­vat­kun­den)

  • 1 Anmel­dung

Die Anmel­dung zu den Leis­tun­gen kann über ein Anmel­de­for­mu­lar oder per E‑Mail erfol­gen. Die Anmel­dung ist
ver­bind­lich; auch dann, wenn die Anmel­de­be­stä­ti­gung nicht oder nicht recht­zei­tig ein­trifft. Soll­te das
Semi­nar bereits aus­ge­bucht sein, wird der Anmel­der unver­züg­lich dar­über informiert.

  • 2 Wider­rufs­be­leh­rung für Ver­brau­cher (§ 13 BGB)

Wider­rufs­be­leh­rung für die Erbrin­gung von Dienst­leis­tun­gen
Sie haben das Recht, bin­nen vier­zehn Tagen ohne Anga­be von Grün­den die­sen Ver­trag zu
wider­ru­fen. Die Wider­rufs­frist beträgt vier­zehn Tage ab dem Tag des Ver­trags­schlus­ses. Um Ihr
Wider­rufs­recht aus­zu­üben, müs­sen Sie uns (Adres­se ergän­zen, Tele­fon-Num­mer ergän­zen, Tele­fax-Num­mer ergän­ze, E‑Mail-Adres­se ergän­zen) mit­tels einer ein­deu­ti­gen Erklä­rung (z.B. ein mit der Post
ver­sand­ter Brief, Tele­fax oder E‑Mail) über Ihren Ent­schluss, die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen,
infor­mie­ren. Sie kön­nen dafür das bei­gefüg­te Mus­ter-Wider­rufs­for­mu­lar ver­wen­den, das jedoch
nicht vor­ge­schrie­ben ist. Zur Wah­rung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass Sie die Mit­tei­lung über
die Aus­übung des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absenden.

Fol­gen des Wider­rufs
Wenn Sie die­sen Ver­trag wider­ru­fen, haben wir Ihnen alle Zah­lun­gen, die wir von Ihnen erhal­ten
haben, ein­schließ­lich even­tu­el­ler Lie­fer­kos­ten (mit Aus­nah­me der zusätz­li­chen Kos­ten, die sich
dar­aus erge­ben, dass Sie eine ande­re Art der Lie­fe­rung als die von uns ange­bo­te­ne, güns­tigs­te
Stan­dard­lie­fe­rung gewählt haben), unver­züg­lich und spä­tes­tens bin­nen vier­zehn Tagen ab dem Tag
zurück­zu­zah­len, an dem die Mit­tei­lung über Ihren Wider­ruf die­ses Ver­trags bei uns ein­ge­gan­gen ist.
Für die­se Rück­zah­lung ver­wen­den wir das­sel­be Zah­lungs­mit­tel, das Sie bei der ursprüng­li­chen
Trans­ak­ti­on ein­ge­setzt haben, es sei denn, mit Ihnen wur­de aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart;
in kei­nem Fall wer­den Ihnen wegen die­ser Rück­zah­lung Ent­gel­te berech­net.
Haben Sie ver­langt, dass die Dienst­leis­tung wäh­rend der Wider­rufs­frist begin­nen soll, so haben Sie
uns einen ange­mes­se­nen Betrag zu zah­len, der dem Anteil der bis zu dem Zeit­punkt, zu dem Sie uns
von der Aus­übung des Wider­rufs­rechts hin­sicht­lich des Ver­tra­ges unter­rich­ten, bereits erbrach­ten
Dienst­leis­tun­gen im Ver­gleich zum Gesamt­um­fang der im Ver­trag vor­ge­se­he­nen Dienst­leis­tung
ent­spricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Mus­ter-Wider­rufs­for­mu­lar

(Wenn Sie den Ver­trag wider­ru­fen wol­len, dann fül­len Sie bit­te die­ses For­mu­lar aus und sen­den Sie
es zurück.)
-An die Adres­se ergän­zen, Tele­fon-Num­mer ergän­zen, Tele­fax-Num­mer ergän­zen, E‑Mail-Adres­se
ergän­zen
–Hier­mit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abge­schlos­se­nen Ver­trag über den Kauf der
fol­gen­den Waren/die Erbrin­gung der fol­gen­den Dienst­leis­tung
–Bestellt am/erhalten am
–Name des/der Verbraucher(s)
–Anschrift des/der Verbraucher(s)
–Unter­schrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mit­tei­lung auf Papier)
–Datum

  • 3 Leis­tung

Das Semi­nar wird vom Ver­an­stal­ter gemäß der Aus­schrei­bung durch­ge­führt. Er erbringt die dar­in
ent­hal­te­nen Leis­tun­gen. Sofern in der Aus­schrei­bung nichts ande­res fest­ge­legt ist, sind An- und
Abrei­se, Unter­kunft, Tagungs­pau­scha­len und Ver­pfle­gung nicht im Semi­nar­preis ent­hal­ten.
Gering­fü­gi­ge Ände­run­gen der Leis­tung (ins­bes. Ände­rung des Ver­an­stal­tungs­raums inner­halb des
Ver­an­stal­tungs­or­tes, Ände­rung der Ver­an­stal­tungs­zei­ten inner­halb eines Ver­an­stal­tungs­ta­ges,
inhalt­li­che Umstel­lung inner­halb des Pro­gramms, Anpas­sung von prak­ti­schen Ele­men­ten an die
Ver­hält­nis­se der Teil­neh­mer, wit­te­rungs­be­ding­te Ände­run­gen bei Ver­an­stal­tun­gen unter frei­em
Him­mel und ein Refe­ren­ten­wech­sel) blei­ben vorbehalten.

  • 4 Stor­nie­rung durch den Teilnehmer

Ein Rück­tritt von einer Ver­an­stal­tung ist gegen Bezah­lung von 40 % der Semi­nar­ge­bühr bis vier
Mona­te vor Semi­nar­be­ginn mög­lich, gegen Bezah­lung von 60 % der Semi­nar­ge­bühr bis drei Mona­te
vor Beginn der Ver­an­stal­tung. Bei einem Rück­tritt inner­halb von vier Wochen vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn ist die vol­le Teil­nah­me­ge­bühr fäl­lig.
Es kann ein Ersatz­teil­neh­mer gestellt wer­den gegen eine ein­ma­li­ge Umbu­chungs­ge­bühr von € 30. Ein Rück­tritt ist schrift­lich zu erklä­ren.
Für Ver­brau­cher im Sin­ne des § 13 BGB gilt die­se Rege­lung erst nach Ende der gesetz­li­chen
Wider­rufs­frist. Der Nach­weis eines gerin­ge­ren Scha­dens bleibt dem Teil­neh­mer vorbehalten.

  • 5 Absa­ge durch den Veranstalter

Für jede Ver­an­stal­tung wird durch den Ver­an­stal­ter eine Min­dest­teil­neh­mer­zahl fest­ge­legt, die sich
aus der Aus­schrei­bung ergibt. Eine Absa­ge der Ver­an­stal­tung wegen Unter­schrei­tens die­ser
Min­dest­teil­neh­mer­zahl erfolgt spä­tes­tens drei Wochen vor deren Beginn. Dem Teil­neh­mer wird
dar­auf­hin der Semi­nar­preis erstat­tet. Dies gilt auch infol­ge höhe­rer Gewalt bzw. einer Erkran­kung
des Refe­ren­ten. Außer im Fal­le von Vor­satz und gro­ber Fahr­läs­sig­keit kommt der Ver­an­stal­ter für
ver­geb­li­che Auf­wen­dun­gen oder ähn­li­che Nach­tei­le infol­ge einer Absa­ge nicht auf.

  • 6 Teil­nah­me­vor­aus­set­zun­gen

Für die Teil­nah­me an mei­nen Semi­na­ren und Work­shops wird ein sta­bi­ler psy­chi­scher und phy­si­scher Zustand der Teil­neh­mer vor­aus­ge­setzt. Wenn sich ein/e Teilnehmer*in zu der Zeit oder in ver­gan­ge­ner Zeit in psy­cho­lo­gi­scher und/oder psych­ia­tri­scher Behand­lung befin­det oder befun­den hat, so ist eine Teil­nah­me am Semi­nar nicht mög­lich. Teilnehmer*innen wer­den hier­mit dar­auf hin­ge­wie­sen, sich gege­be­nen­falls ärzt­lich rück­zu­ver­si­chern, ob das von Ihnen gewähl­te Ange­bot für Ihren kör­per­li­chen und see­li­schen Gesund­heits­zu­stand geeig­net ist.

  • 7 Aus­schluss des Teilnehmers

Der Teil­neh­mer kann bei einer schwer­wie­gen­den Stö­rung der Ver­an­stal­tung nach vor­he­ri­ger
Abmah­nung von der Ver­an­stal­tung aus­ge­schlos­sen wer­den. Davon unbe­rührt bleibt der Anspruch
des Ver­an­stal­ters auf Zah­lung des Semi­nar­prei­ses, wobei dem Teil­neh­mer der Nach­weis eines
gerin­ge­ren Scha­dens vor­be­hal­ten bleibt.

  • 8 Zah­lung des Seminarpreises/ der Leistung

Nach Ein­gang der Anmel­dung erhal­ten die Teil­neh­mer eine Rech­nung. Sobald der vol­le Betrag
begli­chen ist, erhal­ten die Teil­neh­mer Zugangs­recht zur Veranstaltung/ Leis­tung. Teil­neh­mer von nicht voll­stän­dig
bezahl­ten Rech­nun­gen wer­den zur Ver­an­stal­tung nicht zugelassen.

  • 9 Haf­tung

Der Ver­an­stal­ter haf­tet für ent­ste­hen­de Schä­den ledig­lich, soweit die­se auf einer Ver­let­zung einer
wesent­li­chen Ver­trags­pflicht oder auf einem vor­sätz­li­chen oder grob fahr­läs­si­gen Ver­hal­ten durch
den Ver­an­stal­ter, sei­ne gesetz­li­chen Ver­tre­ter oder Erfül­lungs­ge­hil­fen beruht. Wird eine wesent­li­che
Ver­trags­pflicht leicht fahr­läs­sig ver­letzt, so ist die Haf­tung auf den vor­her­seh­ba­ren ver­trags­ty­pi­schen
Scha­den begrenzt. Eine wesent­li­che Ver­trags­pflicht ist bei Ver­pflich­tun­gen gege­ben, deren Erfül­lung
die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­trags erst mög­lich macht oder auf deren Ein­hal­tung der
Kun­de ver­traut hat und ver­trau­en durf­te. Eine dar­über­hin­aus­ge­hen­de Haf­tung auf Scha­dens­er­satz ist
aus­ge­schlos­sen. Die Haf­tung wegen schuld­haf­ter Ver­let­zung von Leben, Kör­per oder Gesund­heit
nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen bleibt unbe­rührt. Dies gilt auch für die zwin­gen­de Haf­tung
nach dem Produkthaftungsgesetz.

  • 10 Foto‑, Audio- und Video-Aufnahmen

Der/die Teilnehmer*in darf Audio- und Video­auf­nah­men des Seminars/Workshops nur dann anfer­ti­gen, wenn der Ver­an­stal­ter den Auf­nah­men vor­her aus­drück­lich schrift­lich zuge­stimmt hat. Pri­va­te Fotos dür­fen ange­fer­tigt wer­den, jedoch ist eine Ver­öf­fent­li­chung jeg­li­cher Auf­nah­men nur mit schrift­li­cher Geneh­mi­gung des Ver­an­stal­ters gestat­tet. Dabei sind die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Rech­te am eige­nen Bild zu beach­ten. In den Semi­na­ren und Work­shops wer­den zum Teil Foto‑, Audio‑, und Video­auf­nah­men durch den Refe­ren­ten oder durch von die­sem dazu berech­tig­ten Per­so­nen ange­fer­tigt. Mit der Teil­nah­me am Semi­nar oder Work­shop erteilt der/die Teilnehmer*in die Geneh­mi­gung zur zeit­lich und ört­lich unbe­schränk­ten Nut­zung und Ver­wer­tung die­ser Auf­nah­men. Ein Anspruch auf Pro­vi­si­on oder ande­re Zah­lun­gen wird grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen. Bei Fra­gen zu den Foto‑, Audio‑, und Video-Auf­nah­men wen­den Sie sich bit­te im Vor­feld an den Referenten.

  • 11 Urhe­ber­recht

Sofern in der Aus­schrei­bung nichts ande­res fest­ge­legt ist, erhält der Teil­neh­mer nicht das Recht, vom
Ver­an­stal­ter genutz­te Mar­ken und Unter­la­gen gewerb­lich zu nut­zen. Die vom Ver­an­stal­ter an den
Teil­neh­mer aus­ge­hän­dig­ten Unter­la­gen unter­lie­gen dem urhe­ber­recht­li­chen Schutz. Sie dür­fen nur
inner­halb der engen Gren­zen des Urhe­ber­rech­tes ins­be­son­de­re zum eige­nen Gebrauch ver­wen­det
wer­den. Bild- und Ton­auf­nah­men wäh­rend der Ver­an­stal­tung bedür­fen der schrift­li­chen Ein­wil­li­gung
des Ver­an­stal­ters vor Beginn der Veranstaltung.

  • 12 Schluss­be­stim­mun­gen

Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser Bedin­gun­gen unwirk­sam sein oder wer-den, so berührt dies
die Wirk­sam­keit die­ser Bedin­gun­gen oder eines dar­auf abge­schlos­se­nen Ver­tra­ges im Übri­gen nicht.
Die Ver­trags­par­tei­en wer­den in einem sol­chen Fall anstel­le der unwirk­sa­men Bestim­mung eine
wirk­sa­me ver­ein­ba­ren, wel­che dem Rege­lungs­zweck der ursprüng­li­chen Bestim­mung wirt­schaft­lich
mög­lichst nahe­kommt. Im Fal­le einer lücken­haf­ten Rege­lung gilt Ent­spre­chen­des. Für Kauf­leu­te,
juris­ti­sche Per­so­nen des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­che Son­der­ver­mö­gen ist der
Gerichts­stand am Sitz des Veranstalters.